Die Charta des
Französischen
Fastenwander Vereins
Präambel : JEÛNE
ET RANDONNÉE ist frei und unabhängig von jeder
politischen, weltanschaulichen oder religiösen
Bindung.
Artikel 1 : JEÛNE ET
RANDONNÉE bietet Buchinger-Fastenwochen an (Wasser,
Kräutertee, Gemüsebrühe und verdünnten
Fruchtsaft), in Verbindung mit Wandern als
hauptsächlicher Aktivität.
Artikel 2 : JEÛNE ET
RANDONNÉE bietet Fasten für
Gesunde.
Artikel 3 : JEÛNE ET
RANDONNÉE bietet eine qualifizierte Begleitung
für das Fasten und für das
Wandern.
Artikel 4 : JEÛNE ET
RANDONNÉE bietet nach der Wanderung
schöpferischen, spielerischen und kulturellen
Austausch.
Artikel 5 : JEÛNE ET
RANDONNÉE bringt wesentliche Informationen über
Fasten, Ernährung und allgemeine
Lebens-Hygiene.
Artikel 6 : JEÛNE ET
RANDONNÉE verwendet natürliche Produkte aus
lokalem biologischen Anbau und bietet Wochen ohne Alkohol,
Tabak und Drogen.
Artikel 7 : JEÛNE ET
RANDONNÉE respektiert die elementaren Regeln der
Diskretion und wohlwollender
Unversehrtheit.
Besuchen Sie die Homepage
des
Französischen
Fastenwander Vereins.
Gisbert Bölling war
Gründungs-Präsident : http://www.ffjr.com
" Jeûne et
Randonnée " ("Fasten und Wandern") ist ein in
Frankreich eingetragenes
Warenzeichen.
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