Die Charta des
Französischen Fastenwander Vereins
Präambel : JEÛNE ET RANDONNÉE ist frei und unabhängig von jeder politischen, weltanschaulichen oder religiösen Bindung.
 
Artikel 1 : JEÛNE ET RANDONNÉE bietet Buchinger-Fastenwochen an (Wasser, Kräutertee, Gemüsebrühe und verdünnten Fruchtsaft), in Verbindung mit Wandern als hauptsächlicher Aktivität.
Artikel 2 : JEÛNE ET RANDONNÉE bietet Fasten für Gesunde.
Artikel 3 : JEÛNE ET RANDONNÉE bietet eine qualifizierte Begleitung für das Fasten und für das Wandern.
Artikel 4 : JEÛNE ET RANDONNÉE bietet nach der Wanderung schöpferischen, spielerischen und kulturellen Austausch.
Artikel 5 : JEÛNE ET RANDONNÉE bringt wesentliche Informationen über Fasten, Ernährung und allgemeine Lebens-Hygiene.
Artikel 6 : JEÛNE ET RANDONNÉE verwendet natürliche Produkte aus lokalem biologischen Anbau und bietet Wochen ohne Alkohol, Tabak und Drogen.
Artikel 7 : JEÛNE ET RANDONNÉE respektiert die elementaren Regeln der Diskretion und wohlwollender Unversehrtheit.
Besuchen Sie die Homepage des
Französischen Fastenwander Vereins.
Gisbert Bölling war Gründungs-Präsident : http://www.ffjr.com
" Jeûne et Randonnée " ("Fasten und Wandern") ist ein in Frankreich eingetragenes Warenzeichen.
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